Sportbetrieb ab dem 01.12.2020 – Sperrung der Anlage
Liebe Clubmitglieder, Liebe Sportlerinnen und Sportler, Liebe Eltern,
die Bayerische Staatsregierung hat am gestrigen Tag die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung veröffentlicht.
Leider – und aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar – müssen wir die Sportanlagen (Kunst- und Naturrasen, Tennisplätze und -halle, Stockschützenbahn) des HC Wacker München ab dem heutigen 01.12.2020 für den Sportbetrieb in jeglicher Form sperren.
Versammlungen (Mannschafts- und Vorstandssitzungen) sowie ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften (z.B. Arbeitsdienst) bleiben weiterhin unter den im Rundschreiben vom 31.10.2020 genannten Voraussetzungen möglich.
Die aktuellen Bestimmungen gelten bis zum 20.12.2020, notwendige Anpassungen an diesem Verfahren bzw. eine Öffnung des Sportbetriebs werden wir unter Berücksichtigung behördlicher Genehmigungen und unter Einbeziehung unserer gemeinsamen Erfahrungen entsprechend vornehmen.
Der Vorstand, 01.12.2020