Erbpachtvertrag bis 31.12.2066 verlängert
Am 1. Dezember konnte HCW Vorstand Björn-Alexander Schmidt die Verlängerung des 1998 geschlossenen Erbbaurechtsvertrages (im Volksmund „Erbpacht“) zu den bisherigen Konditionen bis 31.12.2066 unterzeichnen.
Eine vorzeitige Verlängerung – im Vertrag von 1998 war das aktuelle Vertragsende auf den 31.12.2043 datiert – war notwendig geworden, da für Investitionszuschüsse durch die Landeshauptstadt München und den Bayerischen Landes-Sportverband e.V. eine Restlaufzeit von 25 Jahren vorausgesetzt wird. Bereits im Juli 2018 hatte Peter Fischer im Rahmen der Sanierung des Clubhausdaches eine Verlängerung des Vertrages angestoßen. Diese war im Mai 2019 in einer Stadtratssitzung zwar auch erfolgt, doch erging nie eine Rückmeldung durch die Stadt an den Verein. Die mit den Baumaßnahmen für die Projekte KuRa2 und Tennis6 einhergehenden Kosten, machten nun im Januar dieses Jahres ein Nachhaken bei der Stadt München erforderlich.
Umfangreiche Nachfragen der Stadtvertreter unter anderem zur Höhe des Erbbaurechtzinses konnten, aufgrund hervorragender Dokumentenarchivierung im Verein, problemlos beantwortet werden, so dass im Sommer die Zustimmung durch den Stadtrat erfolgte und die Vertragsverlängerung nun notariell beurkundet werden konnte. Nach der Unterzeichnung meinte HCW-Vorsitzende Björn: „Wir freuen uns, dass die Landeshauptstadt München weiterhin so an der Förderung des Sports interessiert ist und dem HC Wacker München Planung- und Investitionssicherheit mit der Verlängerung des Erbbaurechts zu attraktiven Konditionen bis 2066 gibt. Hierfür bedanken wir uns im Namen aller Mitglieder.“