Informationen zum Arbeitsdienst
Satzungsgemäß ist jedes Mitglied verpflichtet einen Arbeitsdienst zur Erhaltung der Sportanlagen des HCW zu leisten. Dafür sind mindestens 4 Stunden pro Jahr zu erübrigen. Mitglieder, die noch keine 18 Jahre alt sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind hiervon ausgenommen.
Ansonsten ist eine Ersatzzahlung zu zahlen. Die Verrechnung für nicht geleisteten Arbeitsdienst erfolgt jeweils im Folgejahr.
Sie wird in Rechnung gestellt und vom Konto abgebucht. Der derzeitige Stundensatz beträgt 50,00€.
Der Arbeitsdienst wird organisiert und geleitet vom Technischen Leiter Team. Diese geben rechtzeitig Termine (siehe unten) bekannt, zu denen sich die Mitglieder anmelden können. Die Anmeldung ist erforderlich, damit die Arbeiten koordiniert werden können. Ein ohne Anmeldung abgeleisteter Arbeitsdienst kann nicht oder nur in Absprache mit dem Technischen Leiter anerkannt werden.
nächste Termine:
- 10.02.2024 (Schwerpunkt: Lärmdämmung neue Hockeytore, Pflege Anlage)
- 09.03.2024 (Schwerpunkt: Frühjahrsinstandsetzung Anlage)
- 13.04.2024 (Schwerpunkt: Frühjahrsinstandsetzung Anlage)
- 11.05.2024 (Spezialtermin: nur Innenpflege Tennishalle)
- 08.06.2024 (Schwerpunkt: Pflege Anlage)
- 13.07.2024 (Schwerpunkt: Pflege Anlage)
- 07.09.2024 (Schwerpunkt: Pflege Anlage)
- 12.10.2024 (Schwerpunkt: Pflege Anlage)
- 09.11.2024 (Schwerpunkt: Pflege Anlage)
Treffpunkt ist jeweils auf der Clubhausterrasse um 10:00 Uhr.
Bitte schreibt Eure Anmeldung an: telei@hcw.de oder nutzt das Webformular.
Durch Eure Anmeldung seid Ihr verbindlich eingeplant (eine Rückmeldung gibt es daher nicht).
Sportliche Unterstützung (alternativ auf Anfrage):
Vorstandsmitglieder können Sonderregelungen festlegen. Hierbei gelten folgende Grundsätze:
- Die Tätigkeit muss einen zwingenden sportlichen Bezug haben, z.B.:
- Co-Trainer Tätigkeit im Rahmen von Co-Trainer Teams für einzelne Mannschaften nach Bedarf
- Betreuung als Trainer von Jugendmannschaften an den Wochenenden nach Bedarf
- Schiedsrichter-Obmänner und -frauen in den Mannschaften (mind. 1 komplette Saison)
- Schiedsrichter-Termine für spezielle, schwer zu besetzende Auswärtstermine
- Mannschaftsführer-Tätigkeit (mind. 1 komplette Saison)
- Betreuertätigkeit für Jugendmannschaften (mind. 1 komplette Saison)
- Die Anzahl der zu leistenden Alternativstunden wird abweichend durch das Vorstandsmitglied festgelegt und muss mindestens 4 und kann maximal 8 Stunden umfassen
- Es muss ein konkreter Bedarf vorliegen. Dieser ist vom jeweiligen Vorstandsmitglied in Hinblick auf Art der Tätigkeit, Dauer und Qualifikation im Vorfeld zu ermitteln und den Mitgliedern mitzuteilen
- Die korrekte Dokumentation zur Nachhaltung des abgeleisteten Dienstes obliegt dem Mitglied und muss nach Ableistung der Stunden dem Vorstandsmitglied zur Gegenzeichnung und zur Weiterleitung an die Mitgliederverwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Ein genereller Anspruch auf eine Sonderregelung besteht nicht.