wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft
Beitrag im Jahr des Eintritts:
Im Jahr des Eintritts wird der Mitgliedsbeitrag auf die Quartale umgerechnet.
Es wird also der Mitgliedsbeitrag nur für den Zeitraum entrichtet, die eine Person tatsächlich Mitglied ist (Keine Monats-, Wochen- oder Tagesabrechnung!).
Arbeitsdienst:
Alle aktiven Mitglieder zwischen 19 und 60 Jahren (nach Jahrgang) müssen jährlich 4 Stunden Arbeitsdienst leisten.
Dies ist laut unserer Satzung Teil des Mitgliedbeitrags. Die Arbeitsdienst Termine werden rechtzeitig veröffentlicht!
Homepage des HC Wacker: https://www.hcw.de/club/infrastruktur/
Die Verrechnung für nicht geleisteten Arbeitsdienst erfolgt jeweils im Folgejahr mit der Beitragsrechnung bzw. wird ehemaligen Mitgliedern in Rechnung gestellt. Der derzeitige Stundensatz beträgt 50,00 €, bei 4 Stunden jährlich = 200,00€
Kinderermäßigung in der Hockeyabteilung:
Für das zweite Kind einer Familie gewähren wir eine Geschwisterermäßigung von 15 %.
Das dritte Kind und weitere Kinder sind beitragsfrei, wenn die ersten Kinder aktive Mitglieder sind. Diese Ermäßigung ist gültig bis zum 21. Geburtstag des 1. Kindes.
Trainingsmaterial Hockey:
Bei Aufnahme in den HC Wacker werden 35,00€ Materialgeld erhoben. Dieser Beitrag ist Bestandteil zum Trainings- und Spielbetrieb und gehört nicht zur Beitragssumme, wird allerdings mit dieser eingezogen.
Familienbeitrag:
Der Familienbeitrag ist eine Option zu Einzelbeiträgen und wird gewährt für:
Ein Vollmitglied mit seinen Kindern, bzw. 2 Vollmitgliedern mit mind. einem Kind. (Kinder bis 18 Jahre, bzw. bis 25 Jahre, wenn in Ausbildung/Studium)
Studenten / Auszubildende / Schüler:
Diese Ermäßigung wird vom 19. bis vollendetem 27. Lebensjahr gewährt, wenn eine aktuelle entsprechende Bescheinigung vorliegt. Zum Erhalt des Studentenstatus /Ausbildungsstatus ist ein aktueller Nachweis jährlich und unaufgefordert bis zum 30.11. dem Büro des HCW vorzulegen. Falls bis zum Stichtag (30.11.) keine aktuelle Bescheinigung vorliegt, erfolgt zum nächsten Beitragsjahr automatisch eine Statusänderung in „Vollmitglied“.
Statusänderung:
Eine Statusänderung der Mitgliedschaft kann immer erst zum nächsten Beitragsjahr (01.01.) schriftlich mit Unterschrift beantragt werden und muß spätestens zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) dem HCW vorliegen.
SEPA-Lastschrifteinzug:
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft ist Anfang Februar fällig und wird eingezogen, bzw. in Rechnung gestellt. Auf Antrag kann eine verkürzte Mitgliedschaft (max. 6 Monate) vereinbart werden (Details siehe Verfahren „Öffnungsklausel“). Eine halbjährliche Zahlungsweise kann auf Antrag gewährt werden, in Sonderfällen kann sie auch vierteljährlich erfolgen.
Für Rücklastschriften, die ein Mitglied verursacht (nicht rechtzeitige Mitteilung von Kontoänderung oder fehlende Deckung), ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Rücklastschriften lösen die sofortige Fälligkeit des offenen Jahresbeitrages aus.
Kündigung:
Die Mitgliedschaft erlischt durch eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift an die Geschäftsstelle zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) unter Einhaltung einer Frist von einem Monat (also dem 30.11.) und ist wirksam, wenn sie von unserer Geschäftsstelle schriftlich bestätigt wurde. Die Kündigung kann per einfachem Postbrief, Briefkasteneinwurf oder per E-Mail an buero@hcw.de eingereicht werden. Bitte nicht per Einschreiben, da diese nicht entgegengenommen und auch nicht von der Post abgeholt werden können!
Öffnungsklausel:
Folgende Voraussetzungen für die Gewährung der halbjährlichen Mitgliedschaft beim HC Wacker e.V. müssen erfüllt sein:
- Die halbjährigen Mitgliedschaften gelten nur jeweils ab dem 1. eines Monats für 6 Monate
- Studenten, die sich innerhalb eines Jahres kurzfristig beim Verein aufhalten
- Gastspieler beim Tennis, die nur Tennis in einer Mannschaft spielen wollen
- Mitglieder, die während des Jahres ins Ausland versetzt werden und deshalb den Verein verlassen müssen
- Versetzung aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland (> 100 km)
- Beendigung der sportlichen Laufbahn, z. B. wegen Verletzung
- Mitglieder, die aufgrund eines ärztlichen Attests mindestens für 3 Monate keinen Hockey- bzw. Tennissport mehr betreiben dürfen
- Diese Ausnahmeregelung darf max. einmal in 2 Jahren gewährt werden
Die anfallenden Verbandsbeiträge und der Verwaltungsaufwand werden mit € 30,00 in Rechnung gestellt.
Der Arbeitsdienst wird anteilig für das Jahr berechnet. (2 Stunden Arbeitseinsatz oder Arbeitsdienstersatzzahlung)